DER 1. TERMIN
BITTE ZUM ERSTEN TERMIN MITBRINGEN:
Für eine THERAPIE:
eine ärztliche Verordnung – diese bitte vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen (gilt nicht für ÖGK und BVA!); Rückerstattung je nach Krankenkasse zwischen 30 bis 50 % der selbst entrichteten Behandlungskosten. Haben Sie eine Zusatzversicherung, können Sie den Differenzbetrag dort geltend machen.
Für eine BERATUNG oder Erstellen eines Trainingsprogramms zwecks Prävention:
benötigen Sie keine ärztliche Verordnung; Sie erhalten allerdings auch keine Kostenrefundierung durch die Krankenkasse.
• Arztbrief/Entlassungsbericht des Krankenhauses, Befunde von MRT-, Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen (sofern vorhanden; bitte Bilder und schriftlicher Befund)
• Bequeme (Trainings-)Kleidung
• Eventuell ein Leintuch oder großes Badetuch
Ein HAUSBESUCH (im Bezirk Mödling) muss ausdrücklich vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bewilligt werden! (Ausnahme: ÖGK und BVA)